FAQ

TECHNIK & ADMINISTRATION

WIE GEHE ICH VOR, WENN MEINE LOGIN-DATEN NICHT MEHR FUNKTIONIEREN?

Bitte prüfen Sie zuerst noch einmal, ob die Login-Daten korrekt eingegeben wurden. Falls dies der Fall ist und der Login dennoch nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns bitte direkt telefonisch oder per Mail: info@bck-online.de

Darf ich meine Login-Daten an einen oder mehrere Kolleg*innen weitergeben?

Ja, das können Sie gern tun. Bitte beachten Sie dabei, dass die Accounts immer pro Firma oder Kanzlei gebunden sind, aber auch von Kolleg*innen an unterschiedlichen Standorten verwendet werden können.

Wie kann ich einen neuen Zugang anfordern?

Wenn der kostenlose Probezugang Sie überzeugt hat, können Sie direkt online unsere jeweiligen Pakete buchen. Oder aber, Sie kontaktieren uns einfach telefonisch oder per Mail: info@bck-online.de

Wie funktioniert die Abrechnung?

Grundsätzlich arbeiten wir mit zeitlich begrenzten Pauschalen bei der Abrechnung. Die Jahrespauschale wird dabei bei der Buchung in Rechnung gestellt, Tages- oder Wochenpauschalen dagegen jeweils nach Ablauf des Nutzungszeitraums.

Kann ich mein Wochen- oder Tagespauschale in eine Jahrespauschale umgewandelt werden?

Das ist jederzeit möglich. Sollten Sie sich innerhalb eines Monats für die Umwandlung auf eine Jahrespauschale entscheiden, werden die bislang angefallenen Kosten angerechnet.

Endet meine Jahrespauschale automatisch nach dem Ablauf von 12 Monaten?

Nein, die Pauschale verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sollten Sie POLYMARK nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Vertragsende.

Muss ich einen Vertrag für die Nutzung von polymark abschließen?

Die Nutzung von POLYMARK basiert stets auf unseren AGB. Für das Jahresabo ist zusätzlich ein Nutzungsvertrag notwendig, den Sie von uns zugesandt bekommen. Für die kürzeren Pauschalen ist es ausreichend, unser Angebot und die AGB schriftlich (per E-Mail) zu akzeptieren.

Kann ich für mein Unternehmen eine Schulung für POLYMARK durchführen lassen?

Selbstverständlich stehen wir gern für Schulungen zur Verfügung. Diese richten wir nach Ihrem persönlichen Bedarf aus und dazu besuchen wir Sie auch gern in Ihren Büroräumen.

Stehen Hilfedateien zur VERFÜGUNG?

Eine Hilfedatei zu POLYMARK finden Sie hier (Hilfedatei POLYMARK).

Service

Bietet Polymark auch individuellen Rechercheservice?

Ja, natürlich. Wer nicht selbst recherchieren möchte, vielleicht nur für einen Einzelfall (z.B. im Vorfeld einer Produktentwicklung) aussagekräftige Informationen benötigt oder für die Recherche kein eigenen Ressourcen abstellen kann, dem helfen wir gern mit unserem individuellen Recherche- oder Überwachungsservice weiter, den Sie jederzeit nach Wunsch buchen können.

Welche Recherchepakete kann ich buchen?

Das Namensrecht ist komplex und seine Einzelbestandteile stark vernetzt. So kann z.B. vor der Vergabe eines eigenen Firmennamens die Firmennamenrecherche zwar positiv verlaufen, eine bereits eingetragene Marke könnte jedoch trotzdem zur Verletzung eines Namensrechts führen.Um sich gegen Missbrauch und Kollisionen im Namensrecht abzusichern, empfehlen wir unsere Recherchepakete, die folgende Leistungen beinhalten:

Wortmarkenrecherche 
Firmennamenrecherche 
Domainnamenrecherche 
Titelschutzrecherche 
Designrecherche (nach Logos) 

Erst dieser Komplettservice verschafft einen umfassenden Überblick über die namensrechtliche Situation. Selbstverständlich können die einzelnen Recherchearten beliebig miteinander kombiniert werden. 

Bei der Domainnamenrecherche prüfen wir den beabsichtigten Domainnamen auf Identität bzw. auf Ähnlichkeit mit bereits bestehenden Domains bzw. auf Kollision mit weiteren namensrechtlichen Situationen im Internet. Wir recherchieren für sie national bzw. international registrierte Domains.Für die Titelschutzrecherche müssen Kennzeichen von Print- und elektronischen Medien aller Art geprüft werden. Diese Recherche umfasst Bücher, Zeitschriften, Film- oder Fernsehwerk, aber auch Bühnenstücke, Veranstaltungen und Softwareprogramme. Der Titelschutz entsteht automatisch mit Erscheinen des Werkes und ist im Markengesetz geregelt. Wir recherchieren in den einschlägigen Datenbanken für Titelschutz, Zeitschriften, Buchtitel, Filme, Musiktitel und Fernsehproduktionen und liefern eine Auflistung der ermittelten identischen oder ähnlichen Titel mit Angabe von Adresse, Quelle bzw. ISBN, Ausstrahlungstermin oder Erscheinungsdatum.

Datenbanken

Auf welche Datenbestände greift POLYMARK zu?

POLYMARK nutzt und veredelt die Datenbestände der folgenden Organisationen:

Benelux BOIP
Bulgarien BPO
Malta CD-IPRD
Dänemark DKPTO
Deutschland DPMA
Kroatien DZIV
Estland EPA
Europäische Marken EUIPO
Griechenland GGE
Ungarn HIPO
Irland IEIPO
Schweiz IGE-IPI
Frankreich INPI
Portugal INPIPT
Tschechische Republik IPOCZ
Lettland LRPV
Spanien OEPM
Österreich OPA
Rumänien OSIM
Polen PPO
Finnland PRH
Schweden PRV
Slowenien SIPO
Slowakei SKIPO
Italien UIBM
Großbritannien UKIPO
Litauen VPB
Weltweite Marken WIPO

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Alle Datenbanken werden permanent synchronisiert, die Daten befinden sich also immer auf aktuellstem Stand.

Werden die Daten von POLYMARK bearbeitet?

Um zu gewährleisten, dass bei jeder Suche wirklich alle relevanten Daten gefunden werden, werden die unterschiedlichen Datenbanken veredelt, mit Textergänzungen und Bildklassen angereichert und vereinheitlicht.

Recherche & Überwachung

Wer kann POLYMARK nutzen und für welche Recherchen ist POLYMARK gedacht?

Mit POLYMARK recherchieren Patent- und Rechtsanwälte, Rechts- und Markenabteilungen von Industrieunternehmen, Designer und Produktentwickler, Recherche-Dienstleister und Öffentliche Institutionen. Sie nutzen die Datenbank, um umfassende Marken-, Design- und Namensrecherchen vorzunehmen, um bestehende Marken zu überwachen, Wettbewerber zu beobachten und sich vor Produktneuentwicklungen über bereits bestehende Marken zu informieren.

Was versteht man unter Markenrecht?

Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Man unterscheidet zwischen Wortmarken (der geschriebene Name) und Bildmarken, beispielsweise die grafische Darstellung eines Logos. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern, ist es im ersten Schritt erforderlich, den voraussichtlichen territorialen Wirkungsbereich des künftigen Markeninhabers festzustellen. Dabei kann es schon allein im Hinblick auf Aktivitäten im weltweit zugänglichen Internet sinnvoll sein, den Markenschutz über das eigene Land hinaus zu erstrecken.
Im zweiten Schritt ist durch eine Markenrecherche innerhalb der in Betracht kommenden Länder festzustellen, ob bereits ältere Rechte in dem betreffenden Land existieren, die einen neuen Markenschutz ausschließen.

Falls dies nicht der Fall ist, muss im dritten Schritt die Marke auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten werden. Hierbei geht es sowohl um die Auswahl und Gestaltung der Marke selbst als auch um deren korrekte Klassifizierung anhand der Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist.

Schließlich kann im letzten Schritt für die so ausgewählte Marke eine Markenanmeldung ausgearbeitet und bei dem betreffenden Markenamt hinterlegt werden. Nun muss noch die dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor die Marke formell bestandskräftig wird und im Geschäftsverkehr verwendet werden kann – das ®-Zeichen darf nun dem Markennamen angefügt werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsverfahrens erhält der Anmelder eine Markenurkunde.

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt gemäß § 47 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) zehn Jahre. Sie beginnt mit dem Anmeldetag. Die Schutzdauer kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden (§ 47 Abs. 2 MarkenG). Die Verlängerung der Schutzdauer wird dadurch bewirkt, dass eine Verlängerungsgebühr und, falls die Verlängerung für Waren und Dienstleistungen begehrt wird, die in mehr als drei Klassen der Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen fallen, für jede weitere Klasse eine Klassengebühr gezahlt werden (§ 47 Abs. 3 MarkenG). 

Welche Varianten gibt es bei der Markenrecherche auf POLYMARK?

1.Die Identitätsrecherche:
Im Rahmen dieser Rechercheart ermitteln wir identische Wortmarken. Das Suchergebnis umfasst die Liste aller im jeweiligen Land rechtsgültigen Marken. Berücksichtigt werden hierbei auch Zeichen, die zum vorgegebenen Begriff noch Zusätze aufweisen. Diese Recherche dient der Ermittlung von Marken, die für die Eintragung nicht mehr verfügbar sind und einer Anmeldung direkt entgegenstehen.

2. Die Ähnlichkeitsrecherche
Der überwiegende Teil von Streitfällen geht auf ähnlich lautende Marken zurück. Wir ermitteln Bezeichnungen von Produkten und Dienstleistungen, die einen gleichen Wortstamm, eine ähnliche Schreibweise oder eine phonetische Ähnlichkeit aufweisen.

3. Bild- und Wortbildmarkenrecherche
Diese Recherche beinhaltet die Suche nach Bildern und Bildelementen wie Symbolen, Emblemen, Logos oder bildhaft dargestellte (figurative) Schriftweisen. Bei einer Bild- bzw. Wortbildmarke führen wir zwei getrennte Recherchen, nämlich für den Wort- und Bildbestandteil durch. Zudem verfügt polymark auch über eine automatisierte Bildähnlichkeitsrecherche.

4. Die Inhaberrecherche
Um einen Überblick der Marken eines Mitbewerbers zu gewinnen, empfehlen wir diese Form der Recherche. Bei einer Inhaberrecherche verwenden wir länderspezifische Datenbanken und listen die zur Verfügung stehende Information tabellarisch auf. Die Auflistung enthält alle relevanten Inhabernamen inkl. Abkürzungen.

Was versteht man unter Markenüberwachung?

Neue Anmeldungen können bestehende Markenrechte verletzen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine laufende Überwachung des eigenen Markenbestandes. Von besonderer Bedeutung bei regelmäßigen und systematischen Markenüberwachungen ist die zeitnahe Information, besonders im Hinblick auf kurze Widerspruchsfristen. Wir überwachen mit POLYMARK nach einem kundenindividuellen Rechercheprofil den Bestand Deutscher- (DPMA), Europäischer- (EUIPO), Internationaler- (WIPO), Schweizer- (IGE) und Österreichischer (ÖPA) Marken.Darüber hinaus richten wir weitere Markenüberwachungen auch in nationalen EU-Staaten und Drittländern ein. Nach einem gemeinsam festgelegten Rhythmus liefern wir unverzüglich und automatisch Informationen über identische oder ähnliche Markenanmeldungen in den relevanten Warenklassen und erleichtern Ihnen so den Informationsfluss bezüglich eventueller Markenrechtsverletzungen. Ein besonderes Feature von POLYMARK ist das Einrichten von Überwachungen (Alerts). Das System führt die Überwachungen automatisch nach den Einstellungen des Kunden durch, die entsprechenden Ergebnisse werden in POLYMARK chronologisch hinterlegt und sind jederzeit abrufbar. Zusätzlich kann man sich auch per E-Mail über neue Treffer in den Überwachungen informieren lassen.

Die Markenüberwachung kann auch direkt bei POLYMARK als Dienstleistung beauftragt werden. Wir übernehmen dann die kontinuierliche Überwachung und senden darüber Berichte.

Was versteht man unter Designrecht?

Der Begriff „Geschmacksmusterrecht“ wurde zum 1.1.2014 durch den Begriff  „Designrecht“ ersetzt. Das Designrecht schützt zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen, d.h. eine bestimmte Form eines Produktes. Es kann geschützt werden, wenn es sich dabei um etwas NEUES handelt. Die Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Diese gilt ab dem Tag der Anmeldung bei eingetragenen Designs. Designs, die nicht eingetragen werden, haben einen kürzeren Schutz, dieser beträgt nur drei Jahre ab dem Tag der Veröffentlichung.

Was kann bei der Designrecherche abgefragt werden?

Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen, vorausgesetzt, es ist neu und eigentümlich und übersteigt das Durchschnittskönnen eines Gestalters. Es muss den Form- und Farbsinn ansprechen. Neu ist ein Muster oder Modell dann, wenn es in den inländischen Fachkreisen nicht bekannt ist.Neben dem Bestand Deutscher- (DPMA), Europäischer- (EUIPO), Internationaler- (WIPO), Schweizer- (IGE), Österreichischer, (ÖPA), Britischer- (UKIPO) und US- (USPTO) Designs, recherchieren wir die nationalen Geschmacksmuster nahezu aller EU-Staaten und weiterer Länder. Als Quelle dienen hierfür unsere eigenen und weitere kommerzielle Designdatenbanken.Dabei steht wahlweise eine Sachrecherche nach dem Formenschatz (Design) zur Verfügung oder eine Inhaberrecherche. Dazu liefern wir das komplette Rechercheergebnis als PDF- bzw. Word-Datei.

Was versteht man unter einer Designüberwachung?

Neue Anmeldungen können bestehende Designrechte verletzen. Wettbewerber melden neue Designs an oder geben bestehende Designs auf. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine laufende Überwachung der eigenen Designs auf eventuelle Verletzungen Dritter bzw. eine dauerhafte Beobachtung der Markteilnehmer auf deren strategische und zukünftige Geschäftsausrichtung. Wir überwachen nach einem individuellen Rechercheprofil, im Bestand Deutscher- (DPMA), Europäischer- (EUIPO), Internationaler- (WIPO), Schweizer- (IGE), Österreichischer, (ÖPA), Britischer- (UKIPO) und US- (USPTO) Designs. Darüber hinaus richten wir weitere Überwachungen auch in nationalen EU-Staaten und Drittländern ein. Nach einem gemeinsam festgelegten Rhythmus liefern wir unverzüglich und automatisch Informationen über relevante Kollisionshinweise, Neuanmeldungen bzw. Veränderungen im Rechtsstatus.